Stiftung

Die Philipp und Henny Bender Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung geistig oder körperlich behinderter Menschen sowie alter Leute im weitesten Sinne. Sie kann bestehende Institutionen mit dieser oder einer ähnlichen Zwecksetzung unterstützen oder neue solche Institutionen begründen.

Die Philipp und Henny Bender Stiftung kann wissenschaftliche Forschungsprojekte, welche sich den Problemen geistig oder körperlich behinderter Menschen und alter Leute widmen, insbesondere solche der Medizin, Biologie, Geriatrie, Ernährungswissenschaften und ähnliche unterstützen, solche Projekte selbst veranlassen und entsprechende Wissenschaftspreise aussetzen.

Die Philipp und Henny Bender Stiftung ist gesamtschweizerisch tätig, sie kann aber auch Projekte oder Tätigkeiten im Ausland von Organisationen mit Sitz in der Schweiz unterstützen.

Die Philipp und Henny Bender Stiftung ist aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit.

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Stifter

Das Stifterpaar Philipp und Henny Bender-Friedrich zeichnete sich stets durch seine Grosszügigkeit aus, welche mit der Philipp und Henny Bender Stiftung nun der Allgemeinheit zugutekommt.

Philipp Bender (1900-1998) hatte sich im Deutschland der Vorkriegsjahre aus einfachen Verhältnissen emporgearbeitet und dank Tüchtigkeit und Geschick ein ansehnliches Vermögen erwirtschaftet. Im Ruhestand zog er mit seiner Familie nach Zug, wo er später das Bürgerrecht erwarb.

Mit seiner Gattin Henny Bender-Friedrich (1914-1995) hatte er den Sohn Thomas, der aufgrund einer Behinderung lebenslange Betreuung benötigte. Da sich schon früh abgezeichnete, dass Thomas wohl keine Nachkommen haben würde, errichtete das Ehepaar Bender die Philipp und Henny Bender Stiftung, auf welche 2022, nach dem Tod von Thomas, das Familienvermögen überging.

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Förderung

Die Philipp und Henny Bender Stiftung unterstützt Institutionen und Projekte, die im Bereich Förderung und Unterstützung geistig oder körperlich behinderter Menschen sowie betagter Menschen ihre Schwerpunkte setzen. Nicht gefördert werden

  • Organisationen und Projekte, welche die Ziele der Stiftung nur indirekt verfolgen (z.B. Kulturprojekte, Filme, Werbe- und Sensibilisierungskampagnen)
  • Individuelle Unterstützungen von Einzelpersonen für deren eigene Bedürfnisse
  • Projekte und Anliegen im Suchtbereich
  • Online-Shops und Dienstleistungsplattformen
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Gesuche

Bitte prüfen Sie:

Liegt die Tätigkeit Ihrer Organisation oder Ihr Projekt im Rahmen unserer Förderthemen? Erfüllen Sie die Förderkriterien? Wenn Sie unsicher sind, können Sie uns per E-Mail anfragen, ob ein Gesuch sinnvoll ist.

Bitte beachten Sie:

  • Gesuche werden vorzugsweise per Post entgegengenommen
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.
  • Durch die Kommunikation mit uns per E-Mail bzw. mit der Eingabe eines Gesuches bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.
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Termine

Die Philipp und Henny Bender Stiftung nimmt Förderanfragen ganzjährig entgegen. Fördergesuche werden in der Regel zwei Mal im Jahr (Frühlings- und Herbstsitzung) dem Stiftungsrat zur Beurteilung vorgelegt.

Gesuche, die im Gesuchszyklus nicht berücksichtigt werden können, werden nicht automatisch auf den nächsten Zyklus übernommen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass von der Anfrage bis zu einem endgültigen Entscheid durch den Stiftungsrat mehrere Monate vergehen können. 

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Kontakt

Philipp und Henny Bender Stiftung
Obmoos 4 CH-6300 Zug
bender-stiftung@zugmail.ch
bender-stiftung.ch

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